Aktuelles
In dieser Rubrik finden Sie die aktuellen Beratungsschwerpunkte, die wir für das jeweilige Jahr als besonders wichtig erachten.
Beratungsschwerpunkt 2019
Die Rente
Was morgen kommt, ist nicht vorhersehbar, und nicht jeder blickt optimistisch in die Zukunft. Von „Altersarmut“ ist des öfteren die Rede; nur wird der Begriff allzu häufig als politisches Schlagwort missbraucht und dabei gerne verdrängt, dass ein Teil der Bevölkerung real davon bedroht ist.
Wo ist das Problem? Kurz und hart: wir haben zu wenig junge Menschen. Nur ein Beispiel: laut Bevölkerungsprognose wird im Jahr 2040 die Altersgruppe um 80 Jahre die größte Altersgruppe sein. Als Folge wird die derzeit noch gültige Altersversorgung per Generationenvertrag im bekannten Umfang nicht mehr möglich sein – zumindest nicht so, wie wir es von unseren Eltern kennen. Dies sollten alle bedenken, die davon ausgehen können, dieses Jahr 2040 noch zu erleben. Die Lösung ist seit Jahrzehnten bekannt, nämlich ein zumindest teilweiser Umstieg vom Generationenvertrag zum Prinzip der Eigenvorsorge. Der allerdings bringt ohne flankierende Ausgleichsmaßnahmen eine enorme Belastung der aktuell arbeitenden Bevölkerung mit sich.
Was hat das nun mit einer Steuerberaterkanzlei zu tun? In der öffentlichen Wahrnehmung ist leider viel zu wenig verankert, dass vom Gesetzgeber der Umstieg schon seit Jahren umfassend gefördert wird. Ein gut versorgtes Rentnerehepaar der Zukunft wird über sechs (!) Renten verfügen, nämlich gesetzliche Rente, Betriebsrente und Eigenvorsorge – und das mal zwei.
Um dies zu erreichen benötigt man Lebensplanung. Auch hier ein Beipiel: im Leben vieler Menschen gibt es zwischen der Zeit, in der die Kinder die elterliche Familie verlassen und dem Eintritt des Ruhestands eine Periode von mehreren Jahren der finanziellen Ruhe. Die Lebenshaltungskosten sinken, aber das Einkommen bleibt in etwa gleich. Diese Zeit sollte man nutzen, um die finanziellen Reserven zu stärken. Wer Schulden hat sollte diese tilgen und allgemein finanzielle Reserven anlegen. Gerade in der gegenwärtigen Zeit nutzt mancher die bessere finanzielle Beweglichkeit und lässt sich zu einem vorgezogenen Ruhestand überreden. Dagegen ist nichts zu sagen,
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wenn das Versorgungsziel bereits erreicht ist. Wenn nicht – und der Arbeitgeber macht nicht mit – müssen andere Lösungen her, denn auch die Erwerbstätigkeit im fortgeschrittenen Alter wurde von der Politik in den letzten Jahren spürbar erleichtert.
Die Absicherung im Alter ist ein wichtiges Thema. Zugegebenermaßen ist der Gedanke an Vorsorge, über die bekannten gesetzlichen Regelungen hinaus, heute noch eine ungewohnte Vorstellung. Glücklicherweise hilft der Staat mit steuerlicher Abschreibung und Förderung. Hier setzt der Steuerberater an. Vieles ist möglich – was aber sinnvoll ist, ändert sich im Lauf des Lebens, und auch die persönliche Situation spielt eine Rolle.
Auf jeden Fall sinnvoll ist eine kompetente und persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater.
Beratungsschwerpunkt 2009
Besteuerung der Kapitalerträge – unverändert aktuell
Abgeltungssteuer und kein Ende
2009 gab es noch Zinsen, aber heute? Betroffen sind Sparer, Versicherte, Trader und Ruheständler. Also praktisch jeder, der in irgendeiner Form Geld angelegt hat.
Worum geht es? Auf alle Kapitalerträge werden seit 2009 pauschal 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer erhoben. Damit ist der Steuerpflicht Genüge getan und die der Abgeltungssteuer unterliegenden Erträge sind damit nicht mehr Teil der Steuerpflicht. Dafür entfallen allerdings auch die dazugehörigen Werbungskosten, welche mit dem sogenannten Sparerfreibetrag abgegolten sind.
Was bedeutet das alles für den Anleger? Der soll bekanntlich durch entsprechende Streuung Risiko und Rendite in Einklang bringen. Nur was hilft es, wenn Minizinsen auf Sparbuch & Co. mangels Volumen gar kein Steuerproblem mehr verursachen? Schauen wir uns die Alternativen an:
Verlierer der Reform von 2009
- Aktien, Aktienfonds
- Hedge-Fonds
- Private-Equity-Fonds (hier werden derzeit allerdings Erleichterungen diskutiert)
- Zertifikate
Diese Anlageformen verlieren das Privileg des steuerfreien Wertzuwachses nach Ablauf der Spekulationsfrist.
Gleich bleiben
- Immobilien, Immobilienfonds
- Lebensversicherungen
- Rentenversicherungen, Rürup/Riester-Rentenversicherungen
Diese Anlageformen sind durch die Steuerreform nicht oder nur wenig betroffen. Das gilt insbesondere für Immobilien, denn die 10-jährige Spekulationsfrist wurde nicht angetastet. Somit werden Immobilien zu einer der wenigen Anlageformen, bei denen ein Wertzuwachs noch steuerfrei ist.
Fazit der vorgenannten Ausführungen und somit Faustformel:
Die Besteuerung der Risikovergütung wurde 2009 erhöht beziehungsweise ganz neu eingeführt. Dafür wurde die Besteuerung von sicheren Investments gesenkt, leider aber auch die Rendite. Als Ergebnis bleibt, wer noch eine Rendite will, muss den doppelten Nachteil von höherem Risiko plus höheren Steuern akzeptieren. Glücklicherweise gibt es zunehmend im internationalen Bereich Alternativen, die zumindest das Risiko mindern können. Gibt es Zweifel, sollten Sie Ihren Steuerberater oder Finanzberater konsultieren.